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    Förderung
    7 Min. Lesezeit

    Mehrfamilienhaus sanieren 2026: Förderungen und Wirtschaftlichkeit

    WattWert Team25. November 2025
    Mehrfamilienhaus energetisch sanieren

    Die energetische Modernisierung von Mehrfamilienhäusern gewinnt angesichts steigender CO2-Preise und gesetzlicher Anforderungen wie dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) zunehmend an Relevanz.

    Für Eigentümer und Vermieter steht dabei nicht nur die ökologische Bilanz, sondern vor allem die langfristige Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt der Immobilie im Vordergrund. Durch die aktuelle Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) lassen sich die Investitionskosten deutlich senken, was den Spielraum für eine rechtssichere Modernisierung vergrößert.

    Dieser Beitrag behandelt die Fördermöglichkeiten speziell für Mehrfamilienhäuser (MFH). Die Grundlagen zu KfW und BAFA finden Sie in WissensWertes zur EFH-Förderung - hier konzentrieren wir uns auf die Besonderheiten beim MFH.

    Zuschüsse für die Heizungstechnik (KfW)

    Der Umstieg auf erneuerbare Energien (z. B. Wärmepumpen, Anschluss an Wärmenetze) wird durch eine modulare Zuschussstruktur unterstützt:

    • Basisförderung (30 %): Steht allen Eigentümern zur Verfügung.
    • Effizienz-Bonus (5 %): Für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel oder Erdreich/Wasser als Quelle nutzen.
    • Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %): Für den frühzeitigen Austausch fossiler Heizsysteme bis Ende 2028. Dieser gilt jedoch primär für selbstnutzende Eigentümer. Bei vermieteten Einheiten im MFH ist die Förderquote oft auf die Basisförderung und technische Boni begrenzt.

    Gestaffelte Kostengrenzen beim MFH

    Hier liegt der wesentliche Unterschied zum Einfamilienhaus. Bei Mehrfamilienhäusern profitieren Eigentümer von gestaffelten Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten:

    WohneinheitFörderfähige Kosten
    1. Wohneinheit30.000 €
    2. bis 6. Wohneinheit15.000 € je Einheit
    Jede weitere Wohneinheit8.000 € je Einheit

    Beispiel: Bei einem 6-Parteien-Haus sind bis zu 30.000 + 5 x 15.000 = 105.000 € an förderfähigen Kosten ansetzbar.

    Gebäudehülle und Anlagentechnik (BAFA)

    Maßnahmen wie die Fassadendämmung oder der Fenstertausch werden mit einer Grundförderung von 15 % bezuschusst. Durch die Einbindung eines Individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) lässt sich dieser Satz auf 20 % erhöhen.

    Auch hier gelten attraktive Kostengrenzen pro Wohneinheit (bis zu 60.000 € mit iSFP), was umfangreiche Maßnahmen wirtschaftlich darstellbar macht.

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    Wirtschaftlichkeit und CO2-Preisentwicklung

    Die ökonomische Betrachtung zeigt, dass eine Investition in effiziente Systeme wie Wärmepumpen oder Fernwärme über einen Lebenszyklus von 20 Jahren oft kostengünstiger ist als der Fortbetrieb oder die Neuinstallation fossiler Gaskessel.

    Ein wesentlicher Treiber ist der CO2-Preis, der ab 2027 durch den europäischen Emissionshandel (ETS II) voraussichtlich deutlich steigen wird. Während fossile Brennstoffe dadurch teurer werden, sinkt die CO2-Intensität des Strommixes stetig, was strombasierten Systemen einen klaren Kostenvorteil verschafft.

    Modernisierungsumlage für Vermieter

    Für Vermieter ist die Modernisierungsumlage das entscheidende Instrument zur Refinanzierung. Dabei ist wichtig zu beachten:

    • Abzugspflicht für Fördermittel: Bevor eine Umlage berechnet wird, müssen alle erhaltenen staatlichen Zuschüsse von den anrechenbaren Investitionskosten abgezogen werden.
    • Vorteil für Mieter: Durch den Einsatz hocheffizienter Technik und den Abzug der Förderung bleibt die Mietsteigerung moderat, während die Mieter gleichzeitig von niedrigeren Nebenkosten und dem Schutz vor CO2-Preissteigerungen profitieren.

    Eine detaillierte Anleitung zur rechtssicheren Kalkulation der Umlage und zur Verrechnung der Fördermittel finden Sie in WissensWertes zur Modernisierungsumlage.

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    Quellen:

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