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    Förderung
    7 Min. Lesezeit

    Einfamilienhaus sanieren 2026: Maximale Förderungen durch die BEG nutzen

    WattWert Team12. November 2025
    BEG Förderung für energetische Sanierung

    Wer heute in die eigenen vier Wände investiert, tut das nicht nur für den Klimaschutz, sondern vor allem für den langfristigen Werterhalt der Immobilie sowie um laufende Energiekosten einzusparen.

    Der "Förderdschungel" der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wirkt auf den ersten Blick abschreckend. Dabei ist die Struktur seit der letzten Reform deutlich klarer geworden. Dieser Beitrag zeigt, welche Töpfe es gibt, wie hoch die Zuschüsse ausfallen und wie Sie den Antrag richtig angehen.

    In diesem Beitrag konzentrieren wir uns explizit auf die Fördermöglichkeiten für Einfamilienhäuser (EFH).

    Hinweis: Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern oder WEGs haben wir aufgrund der abweichenden Kostenlogik einen separaten Beitrag erstellt.

    Wer ist für was zuständig?

    Die Förderung teilt sich in zwei große Bereiche auf, je nachdem, was Sie planen:

    KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Hier beantragen Sie den Zuschuss für den Heizungstausch sowie den Anschluss an Wärmenetze.

    BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): Hier holen Sie sich Geld für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster), Anlagentechnik oder die Heizungsoptimierung.

    Der Heizungstausch: Bis zu 70 % Förderung möglich

    Die Heizungsförderung ist das Herzstück der aktuellen BEG-Richtlinien. Das Ziel: Der Umstieg auf erneuerbare Energien soll sozial verträglich und attraktiv sein. Die Förderung setzt sich modular zusammen:

    • Basisförderung (30 %): Diesen Sockelbetrag erhalten alle privaten Hauseigentümer für den Einbau effizienter Wärmeerzeuger wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Solarthermie.
    • Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %): Diesen Bonus gibt es für selbstnutzende Eigentümer, die ihre alte fossile Heizung (Öl, Kohle, Gasetage oder Nachtspeicher) oder eine über 20 Jahre alte Gas-/Biomasseheizung austauschen. Dieser Satz gilt bis Ende 2028.
    • Einkommensbonus (30 %): Er richtet sich an selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 €.
    • Effizienz-Bonus (5 %): Ein Extra-Zuschuss für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Quelle nutzen oder mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden.

    Wichtig: Die kumulierten Zuschüsse sind bei 70 % der förderfähigen Gesamtkosten gedeckelt. Bei einem Einfamilienhaus sind maximal 30.000 € an Kosten anrechenbar, was einen maximalen Zuschuss von 21.000 € bedeutet.

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    Übersicht der Fördersätze

    MaßnahmeGrundförderungBonus-OptionenMax. Zuschuss
    Wärmepumpe30 %Klima (20 %), Einkommen (30 %), Effizienz (5 %)70 %
    Solarthermie30 %Klima (20 %), Einkommen (30 %)70 %
    Biomasse30 %Klima (20 %), Einkommen (30 %)70 % + 2.500 €*

    *Bonus für saubere Luft: Bei Biomasseanlagen, die den Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten, wird ein pauschaler Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € gewährt. Dieser wird unabhängig von der Kostengrenze ausgezahlt.

    Gebäudehülle und Technik: Die Rolle des BAFA

    Oft bringt die Dämmung des Dachs oder der Austausch alter Fenster den größten Effizienzsprung. Hier bleibt das BAFA Ihr Ansprechpartner.

    • Grundförderung (15 %): Für Dämmmaßnahmen, Fenstertausch oder Lüftungstechnik.
    • iSFP-Bonus (+5 %): Wenn die Maßnahme in einem geförderten "Individuellen Sanierungsfahrplan" (iSFP) empfohlen wurde, steigt der Zuschuss auf insgesamt 20 %.

    Eine vollständige Übersicht aller förderfähigen Einzelmaßnahmen hat das BAFA in seiner Förderübersicht BEG EM (PDF) zusammengestellt.

    Der Weg zum Zuschuss: In 6 Schritten zum Ziel

    Damit der Antrag bei der KfW glattgeht, ist die richtige Reihenfolge entscheidend:

    Schritt 1 - Experten einbinden: Ein Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmer erstellt die "Bestätigung zum Antrag" (BzA).

    Schritt 2 - Vertrag schließen: Sie schließen einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung ab. Das Vorhaben darf erst nach der Zusage starten.

    Schritt 3 - Antrag stellen: Online im Portal "Meine KfW" mit der BzA und dem Vertrag.

    Schritt 4 - Umsetzung: Nach Erhalt der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Durchführung.

    Schritt 5 - Nachweis: Der Experte bestätigt die Durchführung (BnD).

    Schritt 6 - Auszahlung: Nach Prüfung der Identität und der Rechnungen wird der Zuschuss überwiesen.

    Regionalförderung: Was zusätzlich möglich ist

    Zusätzlich zu diesen Bundesprogrammen gibt es oft regionale Sonderförderungen von Bundesländern oder Kommunen. Diese können oft mit den BEG-Mitteln kombiniert werden, solange eine Förderquote von insgesamt 60 % (bei Kumulierung mit anderen Krediten/Zulagen) nicht überschritten wird. Prüfen Sie daher immer auch die Förderdatenbanken Ihres Bundeslandes.

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    Quellen:

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